Selbstständige Schule (SES)

Nach unserem Leitbild ermöglicht die Gesamtschule Am Rosenberg allen Schülerinnen und Schülern ein fachlich qualifizierendes, motivierendes Lernen in einer Gemeinschaft mit dem Ziel des bestmöglichen Schulabschlusses.

Um in diesem Sinne alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Wege und Mittel und die Schule immer weiterzuentwickeln, hat die Gesamtschule Am Rosenberg bereits im Jahr 2014 die Umwandlung in eine selbstständige allgemeinbildende Schule (SES) beantragt. Mit der Zustimmung aller Gremien ist die Umwandlung dann erfolgt.

Ziel ist und bleibt dabei immer die Qualitätsentwicklung der schulischen Bildung im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Somit fühlen wir uns der Unterrichtsentwicklung als zentralem Handlungsfeld und der Verbesserung der von ihren Schülerinnen und Schülern erzielten Ergebnisse in besonderem Maße verpflichtet.

Ein Beispiel ist die seit der Umwandlung in eine selbstständige Schule Entwicklung und Einführung von Kompetenztagen für alle Jahrgänge. Begleitet und gesteuert wurde die Umsetzung von einer internen Schulentwicklungsgruppe (SEG).

Als selbstständige Schule haben wir zudem weitere besondere Handlungsmöglichkeiten. So haben wir besondere Freiheiten bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung, insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln.

Als selbstständige Schule nimmt die Gesamtschule Am Rosenberg ferner am „Großen Schulbudget“ teil und erhält dadurch in der Mittelverwaltung erweiterte Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Einstellung von externem Personal.
Im Rahmen der Planung und Durchführung unseres traditionellen jährlichen Musicals können wir so zum Beispiel externe Mitarbeiter verpflichten und finanzieren.

Da es unserer ausdrückliches Ziel ist, unsere Schule im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler immer weiterzuentwickeln, ist es immer wieder notwendig die Arbeit zu überprüfen und neu zu bewerten.
Neben der internen Evaluation erfolgt an selbstständigen Schulen in zeitlichen Abständen von maximal vier Jahren außerdem eine externe Evaluation durch die Lehrkräfteakademie. Dabei konzentriert sich die externe Evaluation auf die Maßnahmen, die die Schule selbst zur Sicherung der Qualität ergreift. Grundlage ist der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (HRS), dessen Qualitätskriterien auch bei der Antragsstellung für selbstständige Schulen zentral sind.
Zuletzt wurde eine solche externe Evaluation im März 2019 durchgeführt.

Weitere Informationen zur selbstständigen allgemeinbindenden Schule findet man auf der Internetseite des Kultusministeriums.

 

 

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