Klassenelternbeiräte und -beirätinnen
Oft beginnt der erste Elternabend eines Schuljahres mit der „unbeliebten“ Wahl eines Elternvertreters oder einer Elternvertreterin. Viele Anwesende scheinen sich bei der Suche nach Freiwilligen in Luft auflösen zu wollen. Weshalb eigentlich?
Der Klassenelternbeirat und seine Vertretung haben eine sehr wichtige Funktion im Bereich der Elternmitwirkung. Als Elternvertreter/in haben Sie die Möglichkeit, die Schule mitzugestalten und Einfluss zu nehmen. Den anderen Eltern gegenüber haben Sie meist einen Informationsvorsprung, Ihrem Kind gegenüber zeigen Sie Interesse für das, was es den ganzen Tag macht und erlebt.
Viele Elternvertreter/innen stellen außerdem im Laufe der Zeit fest, dass sie interessante Erfahrungen gemacht und viel Neues gelernt haben. Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, sich bei der nächsten Wahl aufstellen zu lassen und als Elternbeirat aktiv die Gesamtschule Am Rosenberg mitzugestalten. Jede/r kann Elternbeirat oder -beirätin werden. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse nötig!
Der SEB-Vorstand steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihr Engagement!
1. Aufgaben des Klassenelternbeirates/der Klassenelternbeirätin = KEB
Der/die KEB (und eine Vertretung) werden für zwei Jahre von den Eltern einer Klasse gewählt. Der/die KEB hat im Wesentlichen drei Aufgaben:
- Er/Sie ist Ansprechpartner/in für die Schulleitung, für die Lehrer/innen und für die Eltern, wenn es um Fragen geht, die die gesamte Klasse oder einen Teil der Klasse betreffen.
- Der KEB lädt zu Elternabenden ein und leitet die Sitzung. Auch die Nachbereitung des Elternabends, wie z. B. die Verteilung des Protokolls oder die Umsetzung von Beschlüssen, gehören zu seinen/ihren Aufgaben.
- Der KEB ist Mitglied des Schulelternbeirats (SEB), das ist die Versammlung aller KEB der Schule, die mindestens halbjährlich tagt. Er/Sie nimmt als Vertreter/in der Klasse an den Sitzungen des SEB teil und informiert die Eltern der Klasse beim nächsten Elternabend oder in Form eines Elternbriefs über die SEB-Sitzung.
2. Klassenelternabend - Wozu?
Der erste Klassenelternabend findet lt. Schulmitwirkungsgesetz direkt nach Schuljahresbeginn statt. Gerade wenn ihr Kind neu an der Schule ist und sich durch das neue Schuljahr neue Klassen bilden, ist die Teilnahme am Elternabend besonders wichtig:
Der Klassenelternabend ist eine gute Gelegenheit für die Eltern, sich untereinander kennenzulernen und möglichst viel über die Klasse zu erfahren.
Er bietet den Eltern und Lehrern außerdem die Möglichkeit, sich über allgemeine schulische Themen oder über Fragen zu verschiedenen Fächern, zu Unterrichtsinhalten und -methoden usw. auszutauschen.
Es können Aktivitäten beschlossen und geplant werden, die entscheidend zu einem guten Klima der Gruppe beitragen: Klassenfahrten und -wanderungen, Feste, Ausflüge etc.
Wenn es um wichtige Fragen und Probleme geht, die mehrere Kinder in der Klasse betreffen, bietet der Elternabend außerdem allen Eltern und Lehrer/innen die Chance, diese Themen gemeinsam zu besprechen.
Elternabende finden nach Bedarf statt, jedoch mind. einmal im Schulhalbjahr.
3. Wer organisiert den Klassenelternabend?
Die Organisation und Durchführung eines Elternabends ist ganz einfach. Wenn Sie ein wenig Zeit für die Vorbereitung investieren und ein paar Tipps berücksichtigen, dann werden Sie dem Klassenelternabend entspannt entgegensehen können. Nachstehend einige nützliche Informationen:
Der/Die KEB legt den Termin und die Themen des Elternabends fest. Dies geschieht in Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und der/dem stellvertretenden KEB. Berücksichtigen Sie auch Elternwünsche bei der Gestaltung der Tagesordnung.
Der/Die KEB schreibt die Einladung und achtet darauf, dass sie möglichst 14 Tage vor dem Termin verteilt wird. Optimal wäre es, wenn alle Eltern einer Klasse per E-Mail angeschrieben werden könnten. Das Einverständnis der Eltern ist dann vorher einzuholen.
Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang das Führen einer Klassenliste durch den/die KEB (mit Namen der Kinder und Eltern/Adresse/Telefon/E-Mail-Adresse und evtl. den Geburtstagen der Kinder). Diese Liste wird – falls gewünscht – allen Kindern zur Verfügung gestellt und sollte regelmäßig aktualisiert werden (z. B. am Elternabend).
Am Elternabend übernimmt der/die KEB die Gesprächsleitung. Wenn Sie sich unsicher fühlen, sprechen Sie sich mit der Klassenleitung ab. Ansonsten erhalten Sie wertvolle Tipps in den leicht verständlichen Informationen des Elternbundes Hessen e. V. unter: www.elternbund-hessen.de.
Es ist empfehlenswert, ein Ergebnisprotokoll über die wichtigsten Punkte zu führen. Die spätere Verteilung des Protokolls an die Kinder/Eltern der Klasse und die Umsetzung der Beschlüsse gehören ebenfalls zu den Aufgaben des/der KEB.
Im Rahmen des Elternabends empfiehlt es sich außerdem, eine Anwesenheitsliste zu führen.
4. Wie oft sollen Elternabende stattfinden?
Mindestens einmal im Schulhalbjahr soll laut Hessischem Schulgesetz (§ 107 Abs. 2) ein Elternabend durchgeführt werden.
Wie hoch der Bedarf ist, darüber entscheiden Eltern, (Klassen-)Lehrerinnen und Lehrer. Mit Blick auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag ist es erforderlich und sinnvoll, dass Eltern, Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig im Gespräch bleiben und sich nicht erst dann zusammensetzen, wenn es Probleme gibt.
Themen für einen Elternabend gibt es in der Regel genug: Allgemeine schulische Themen, Wahl des Klassenelternbeirats, Fragen zu verschiedenen Fächern, zu Unterrichtsinhalten und -methoden, zu Ausflügen, zu Terminen, zur Klassenkasse usw.
5. Wer nimmt am Elternabend teil?
Zum Elternabend werden die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse eingeladen (auch die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler). An den Elternabenden nimmt auch die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer teil und wird dazu vom KEB eingeladen. In den höheren Klassen kann auch in Absprache mit der Klassenleitung der/die Klassensprecher/in eingeladen werden.
Wenn die Eltern der Klasse es wünschen, dann kann der/die KEB ergänzend auch andere Personen einladen, nachfolgend einige Beispiele:
a) Die Schulleitung sowie Fachlehrerinnen und -lehrer können lt. Schulgesetz an jedem Elternabend teilnehmen, wenn sie das wünschen. Sie sollen einmal im Jahr dabei sein und sie müssen kommen, wenn ein Viertel der Eltern es verlangt (vgl. § 107 Abs. 3 HSchG).
b) Je nach Anlass des Elternabends kann es Sinn machen, auch die Schülerinnen und Schüler einzuladen. Dabei sollten Sie sowohl das Alter der Schülerinnen und Schüler als auch das Thema des Elternabends bedenken und behutsam abwägen.
c) Der/Die KEB kann – im Einvernehmen mit den Eltern – andere Personen einladen, z. B. Drogenberater/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Schulpsycholog/innen oder sonstige Expertinnen und Experten zu einem bestimmten Thema. Diese können auch von außen kommen.
In Ausnahmefällen („aus besonderen Gründen“) können die Eltern auch alleine tagen. Auch dann muss die Schule ihnen einen Raum zur Verfügung stellen.
6. Wo, wann und wie lange finden Elternabende an unserer Schule statt?
Den Elternvertretungen sind für ihre Veranstaltungen Schulräume kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 104 Abs. 2 HSchG).
Hierzu gibt es an jedem 1. Donnerstag eines Monats gibt es die Möglichkeit, Elternabende an unserer Schule durchzuführen. Nach den Sommerferien werden in der Regel ergänzende Termine angeboten. Hierüber informiert die Schulleitung die Eltern schriftlich und auf der Internetseite der Schule (unter ‚Aktuell/Termine’).
Der Hausmeister muss darüber informiert werden. Dies erfolgt in der Regel über die/den Klassenlehrer/in (bitte mit dieser/diesem abstimmen). Der Hausmeister öffnet die Räume der Schule für den Elternabend und schließt anschließend auch wieder ab.
In besonderen Fällen kann auch „außer der Reihe“ ein Elternabend in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden, dann aber nicht im Klassenzimmer. Diese Termine müssen über den Klassenlehrer abgestimmt werden.
Normalerweise finden die Elternabende im Klassenraum statt. Dadurch bekommen die Eltern ein wenig davon mit, wie sich der Raum anfühlt, in dem sich die Schülerinnen und Schüler meistens aufhalten. Häufig sind Bilder und Arbeitsergebnisse der Kinder ausgestellt. Wenn bestimmte Gründe gegen das Klassenzimmer sprechen (z. B. unbequeme, kleine Stühle in den unteren Jahrgängen), kann auch ein anderer Raum gewählt werden.
Der Elternabend kann auch außerhalb der Schule (z. B. im Nebenraum einer Gaststätte) stattfinden.
Es kann für die Atmosphäre eines Elternabends von Vorteil sein, eine angenehme Gesprächssituation zu schaffen. Dies kann z. B. durch eine kreisförmige Sitzordnung geschehen. Das Bereitstellen von Getränken wird nicht erwartet, kann aber die Stimmung positiv beeinflussen.
Elternabende finden in der Regel von 20:00 - 22:00 Uhr statt.
Noch Fragen?
Der Schulelternbeirat der Gesamtschule am Rosenberg (SEB) steht Ihnen jederzeit für schulische Fragen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Er ist per e-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erreichbar. Gerne rufen wir Sie auch zurück, denn in einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles besser klären. Auch das Schulsekretariat hilft Ihnen gerne weiter.